Anmeldung / Aufnahmeverfahren

WICHTIGE MITTEILUNG zur Anmeldung (18.03.2024):

Aufgrund der hohen Anmeldezahlen werden Anmeldungen für einen Quereinstieg in die 8. Klasse nicht mehr angenommen.

Eine Anmeldung für die vierstufige WS (7. Klasse) und für die Vorklasse (6. Klasse) ist nicht mehr möglich.

Es werden nur noch Anmeldungen für die zweistufige WS (10. Klasse) angenommen.

Das Aufnahmeverfahren beginnt in der Regel nach den Informationsabenden im Februar, normalerweise nach dem Zeugnistermin für die Zwischenzeugnisse. Sie können eine unverbindliche Anmeldung bis Ende April abgeben (für die vierjährige WS), bzw. bis Anfang August (für die zweijährige WS). Sofern Ihr Kind die Übertrittsvoraussetzungen erfüllt, die Zeugnisbemerkung angemessen ist und die Anzahl der verfügbaren Plätze noch nicht überschritten wurde, bieten wir Ihnen einen Unterrichtsvertrag an. Gerne können Sie auch ein Beratungsgespräch mit unserem Beratungslehrer Hr. Süß führen.

Die Zusagen erfolgen in der Regel in der Woche vor, bzw. nach dem Probeunterricht Anfang Mai. In Zweifelsfällen erfolgt die Entscheidung anhand der erbrachten Leistungen bzw. der Zeugnisbemerkung und / oder eines Aufnahmegesprächs.

Bei Realschülern und Gymnasiasten aus der 6. Klasse ist unsere Zusage von der Erfüllung der Übertrittsvoraussetzungen abhängig (Jahreszeugnis) und daher immer vorläufig.

Für die zweijährige Wirtschaftsschule und für Quereinsteiger in die 8. Klasse werden ab dem Zwischenzeugnis laufend Anmeldungen entgegen genommen. Bitte beachten Sie jedoch, dass insbesondere für die 8. Klasse die Plätze begrenzt sind, eine Aufnahme kann hier nicht garantiert werden.

Sie können Ihr Kind zu den üblichen Bürozeiten in unserem Sekretariat anmelden oder eine Online-Anmeldung vornehmen:

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

  • das ausgefüllte Anmeldeformular
  • das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und
  • für die vierstufige Wirtschaftsschule und die Vorklasse das Original des Zwischenzeugnisses der Mittelschule oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.
  • für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden Mittelschulabschluss oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.

Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler, die die Übertrittsvoraussetzungen nicht erfüllen ein Probeunterricht durchgeführt. Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen diesen im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Sekretariat oder unser Beratungslehrer Herr Süß (suess@wsscheibner.de) zur Verfügung.